Jugendschutz

Jugendschutz

Verantwortungsvoller Umgang
mit alkoholhaltigen Produkten

Ick bin Berliner bietet im Onlineshop auch alkoholische Getränke und andere Produkte mit Alkoholgehalt an.

Betreiber des Onlineshops ist die Berliner Manufakturen Business Services UG (haftungsbeschränkt).

18+

Abgabe nur an volljährige Personen

Ick bin Berliner respektiert das Jugendschutzgesetz. Bestellungen mit alkoholhaltigen Produkten versenden wir ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Beim Versand alkoholhaltiger Produkte bringen wir einen entsprechenden Hinweis auf dem Paket an. Die Auslieferung erfolgt ausschließlich an den Empfänger beziehungsweise an eine Person, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Auszug aus dem Jugendschutzgesetz

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

§ 9 Alkoholische Getränke

Absatz 1

In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
  2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Absatz 2

Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

Absatz 3

In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
  2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

Absatz 4

Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.